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Mit dem Gesetz Nr. 493 aus dem Jahre 1999 wurde eine Pflichtversicherung gegen Arbeitsunfälle im Haushalt eingeführt, welche dann ab dem März 2001 praktisch anwendbar war und deren Durchführung dem INAIL übertragen wurde. Aber Achtung: Betroffen sind hier nicht die bereits pflichtversicherten Hausangestellten, sondern die Hausfrauen und -männer selbst.
Wer muss sich versichern? – Zur Versicheru...
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