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In Zusammenhang mit der durch das neue Einheitslohnbuch erfolgten Abschaffung des Matrikelbuches sei noch auf eine Bestimmung hingewiesen, welche die Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, ihren neu eingestellten Arbeitnehmern darüber eine Bescheinigung auszustellen. Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 181/2000 schreibt im Artikel 4bis vor, dass dem Arbeitnehmer sofort bei Aufnahme eine unterschri...
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