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Bozen - Die laut dem Gesetz Nr. 68 vom 12. März 1999 durchzuführende Meldung des Personalstandes wegen der Pflicht zur Aufnahme von Invaliden steht unmittelbar bevor. Für die diesjährige Obliegenheit gilt: Die Meldungen können von den Betrieben nur mehr telematisch gemacht werden, unabhängig davon, ob sie ausschließlich in Südtirol tätig sind oder in anderen/mehreren Regionen, und zwar heuer über ...
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