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Rom – Aufgrund des Einwandes der Datenschutzbehörde darf die Einnahmenagentur nicht die vollständigen Inhalte der elektronischen Rechnungen speichern, außer der Aussteller oder der Empfänger der Rechnungen genehmigt dies ausdrücklich. Dazu ist ein Antrag auf Einsichtnahme in die elektronischen Rechnungen zu stellen. Das entsprechende Verfahren hätte im Juni abgewickelt werden sollen. Mit einer Ver...
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