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Rom – In einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 203 vom 15. Oktober 2024) hält die Einnahmenagentur fest, dass der einseitige Forderungsverzicht keinen ausreichenden Tatbestand darstellt, um eine Berichtigung der MwSt bzw. um eine Gutschrift auszustellen. Der in der Anfrage behandelte Sachverhalt betrifft allerdings den Fall eines Konkursverfahrens, das vor dem 26. Mai 2021 eröffnet wurde und für ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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