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Rom – Die im Aiuti-bis-Dekret enthaltene Regelung für die Erhöhung der steuerfreien Sachbezüge und die Auslegung der Einnahmenagentur hat Auswirkungen auf Betriebsabkommen.
Mit dem Artikel 12, G.D. Nr. 115/2022 ist – beschränkt auf das heurige Jahr – die Obergrenze der steuerfreien Sachbezüge von 258,23 auf 600 Euro angehoben worden. In den letzten beiden Jahren wurde der steuerfreie Betrag berei...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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