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Rom – Die Nichtabzugsfähigkeit der IMU von den Einkommensteuern ist verfassungswidrig. Diese Aussage des Verfassungsgerichts laut einer Pressemitteilung vom 19. November 2020 betrifft allerdings nur die Steuerperiode 2012, das erste Jahr für diese Steuer. Die Verfassungswidrigkeit gilt jedoch nicht für die Folgejahre, weil dann vom Gesetz in den verschiedenen Jahren ein teilweiser Abzug vorgesehen...
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