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Einkommenserklärung: Immobilien im Ausland

EINKOMMENSTEUERN, VERMÖGENSSTEUER IVIE UND ÜBERWACHUNGSVERFAHREN – Liegenschaften im Ausland sind für Zwecke der Einkommensteuern zu melden, aber auch im Vordruck RW für das Monitoring und die IVIE. Dies gilt ebenso für Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Italien, die keine Einkünfte besitzen und ansonsten keine Steuererklärung abzugeben hätten.

Walter Großmann von Walter Großmann
24. Juli 2020
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read
Häuser vor neutralem Hintergrund

Immer mehr Betriebe quer durch alle Branchen setzen auf Mitarbeiterunterkünfte (Foto: Shutterstock)

Rom – Die Liegenschaften im Ausland müssen nach dem Grundsatz des Welteinkommens auch in Italien besteuert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese im Ausland bereits besteuert worden sind oder nicht. Eine Befreiung gilt allerdings für den Fall, dass die Liegenschaften der Vermögenssteuer IVIE unterliegen. Die im Ausland endgültig gezahlte Steuer kann anteilig der italienischen Steuer angerech...

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Ausgabe 29-20, Seite 11

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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