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Rom – Die Liegenschaften im Ausland müssen nach dem Grundsatz des Welteinkommens auch in Italien besteuert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese im Ausland bereits besteuert worden sind oder nicht. Eine Befreiung gilt allerdings für den Fall, dass die Liegenschaften der Vermögenssteuer IVIE unterliegen. Die im Ausland endgültig gezahlte Steuer kann anteilig der italienischen Steuer angerech...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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