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In der Praxis können sich die verschiedensten Sachverhalte ergeben, die eine Berichtigung der Buchhaltung erfordern. Die Finanzverwaltung hat letztes Jahr verschiedenen Fälle im Einzelnen gelöst, insbesondere in Bezug auf die Bestände (Rundschr. Nr. 26/E vom 6. Mai 2003). Nachfolgend einige zusammenfassende Überlegungen zu verschiedenen konkreten Fällen in Bezug auf Anlagevermögen und Abschreibung...
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