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Landwirtschaftliche Gebäude: Diese Gebäude gelten aufgrund einer gesetzlichen Interpretation (Art. 23 Abs. 1-bis DL Nr. 207/2008) als von der ICI befreit. Mit einem Urteil des Kassationsgerichts, das von einigen Südtiroler Genossenschaften angestrengt worden ist, wurde diese Bestimmung allerdings sehr eng ausgelegt: Die Befreiung gilt nur für Gebäude, die im Gebäudekataster als landwirtschaftliche...
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