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Rom – Die für 2013 geltende Einheitssteuer von 15 Prozent wurde mit Wirkung 2014 auf 10 Prozent herabgesetzt (DL Nr. 47/2014). Die Verminderung gilt für alle Fälle, in denen bisher der Satz von 15 Prozent angewandt worden ist, also für alle konventionierten Mietverträge, die im Sinne der geltenden Bestimmungen abgeschlossen worden sind (Art. 2 Abs. 3 Ges. Nr. 431/1998)....
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