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Die steuerliche Abschreibungsdauer für den Firmen- oder Geschäftswert ist Ende letzten Jahres in etwas chaotischer Form von zehn auf 18 Jahre verlängert und demnach der steuerliche Abschreibungssatz von 10 auf 5,56 Prozent herabgesetzt worden. Die erste Verlängerung der Dauer - von zehn auf zwanzig Jahre - erfolgte durch die Begleitverordnung zum Finanzgesetz (Dl Nr. 203/2005). Sie galt für die zu...
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