Bozen – Um einen Beitrag zur Verkehrsentlastung in den Haupturlaubszeiten zu leisten, führen das Land und die Tourismusorganisationen 2023 den „Südtirol Guest Pass“ ein. Dieser bündelt die Angebote der öffentlichen Mobilitätsmittel und von rund 80 Museen. Die Landesregierung hat am Dienstag die Basis für das Vorhaben geschaffen.
Das Ziel: Durch die einheitliche und südtirolweit ausgedehnte Karte sollen immer mehr Urlaubsgäste einfach und bequem vom Privatfahrzeug auf Bus und Bahn umsteigen. Zugleich sollen die Museen den Gästen Wissen über Südtirols Geschichte, Kultur und Natur vermitteln und besser ausgelastet sein.
Bis zur Einführung der neuen, einheitlichen Gästekarte gibt es laut Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider allerdings noch einiges zu tun: von der Entwicklung der Karte seitens der Touristiker über die Digitalisierung bis zur Umrüstung der öffentlichen Verkehrsmittel. Sobald die Dienste digitalisiert seien, könne man in einem nächsten Schritt sogar Besucherströme lenken.
Das neue umfassende Gästekartensystem wird derzeit vom Wirtschaftsdienstleister IDM Südtirol in Zusammenarbeit mit den Interessensvertretern der Tourismusorganisationen Südtirols entwickelt.
So werden die Kosten abgerechnet
Die Kosten für das kombinierte Angebot der Karte werden über die Nächtigungsbetriebe abgerechnet, ebenso für touristische Linien, die zusätzlich eingeführt werden könnten. „Die Gelder werden über das mit den Betrieben abgestimmte Verrechnungssystem pro Nächtigung eingenommen. Wir können sie für den Ausbau der Mobilitätsdienste im ländlichen Gebiet und für mehr Frequenzen auf bestimmten Linien nutzen“, erklärt Alfreider.
Die Landesregierung legte am Dienstag die Leistungen des Landes in den Bereichen Mobilität und Museen für die Karte sowie die entsprechenden Tarife fest. Auch für die bisherigen Gästekarten gelten ab 1. Jänner 2023 bereits neue Tarife.
Auf der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung legte Daniel Alfreider die Tarife für die teilnehmenden Gastbetriebe vor. Demnach beträgt die Abgabe pro Nächtigung im kommenden Jahr 0,55 Euro plus Mehrwertsteuer plus Inflation. 2024 sind es 0,60 Euro, ein Jahr später 0,69 Euro und 2026 dann 0,78 Euro, immer plus Mehrwertsteuer und Inflation.