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Rom – Mit der sogenannten Vereinfachungsverordnung (Dlgs Nr. 175/2014) ist letztes Jahr im Herbst das Verfahren der Absichtserklärungen für die sogenannte Vorumsatzsteuerbefreiung wesentlich geändert worden. Es handelt sich bekanntlich – für die Steuerpflichtigen mit nachhaltigen Exporten und innergemeinschaftlichen Lieferungen – um die Möglichkeit, Lieferungen und Leistungen, aber auch Importe bi...
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