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Rom – Der Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen auf bestehenden Gebäuden (nicht hingegen für Wiedergewinnungsarbeiten auf Wohngebäuden) kann bekanntlich unter bestimmten Voraussetzungen an die Lieferanten und an andere Personen abgetreten werden. Dieser Steuerbonus, für welchen nicht die Schwelle von 96.000 Euro gilt, beträgt 50 Prozent für Fenster, Sonnenschutz, Biomasse-Heizungen und Brennwe...
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