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Rom – Die sogenannte Korrekturverordnung befasst sich im von der Regierung vorgelegten Entwurf unter anderem mit dem Vorsteuerabzug und den diesbezüglichen Aufzeichnungsvorschriften (Art. 12 des Entwurfs). Gelöst wird dabei auch das Thema der zum Jahresende erhaltenen Eingangsrechnungen und der Berücksichtigung in der MwSt-Jahreserklärung. Materielle, formelle und zeitliche Voraussetzungen für den...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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