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Die Steuerbestimmungen bieten aus Vereinfachungsgründen die Möglichkeit, geringwertige Anlagegüter mit einem Stückwert von nicht mehr als 516 Euro (vormals 1 Mio. Lire) sofort im Anschaffungsjahr als Aufwand abzuziehen (Art. 102 Abs. 5 nEESt). Es handelt sich praktisch um eine besondere Art der vorzeitigen Abschreibung, auch wenn die Vorschrift streng genommen von einem sofortigen Abzug spricht (u...
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