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Mit einer Pressemitteilung vom letzten Freitag, 6. Oktober teilt die Finanzverwaltung mit, dass die Neuerungen im Bauwesen betreffend den Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) mit Donnerstag, 12. Oktober in Kraft treten. Dies ohne vorher irgendwelche Anleitungen über den äußerst unklaren subjektiven und sachlichen Anwendungsbereich zu erteilen (vgl. SWZ vom 29. September). Das vorgenannte Aus...
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