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Mit der sogenannten Sommerverordnung ist für Unternehmen und Freiberufler die Vorschrift eingeführt worden, ab 1. Oktober 2006 den Zahlungsvordruck F24 ausschließlich in elektronischer Form an die Finanzverwaltung zu übermitteln (Art. 37 Abs. 49 DL Nr. 223/2006). Diese Frist galt anfänglich aufgrund eines Aufschubes in letzter Minute nur für die Kapitalgesellschaften und anderen gewerblichen Körpe...
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