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Der Südtiroler Landtag hat vergangene Woche ein neues Wahlgesetz verabschiedet. Es beinhaltet wenig grundsätzlich Neues, denn für die Direktwahl des Landeshauptmannes fand sich keine Mehrheit, auf Wahlhürden wie eine Prozentklausel oder die Verteilung der Restmandate nur unter den Listen mit Vollmandat wurde verzichtet, eine Schutzklausel, die die Wahl eines Ladiners garantiert, hat es immer schon...
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