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Rom - In der Fristenverordnung (decreto milleproroghe), die derzeit in der Finanzkommission im Senat behandelt wird, ist ein Abänderungsantrag eingereicht worden, mit welchem wieder die Aufwertung von Immobilien der Unternehmen ermöglicht werden soll. Es geht um eine Neuauflage der Aufwertung der im Jahresabschluss 2008 vorhandenen Immobilien und Grundstücke (DL Nr. 185/2008). Als neuer Stichtag i...
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