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Ein deutsches Unternehmen, das im Bereich der Langzeitmiete von Personenwagen tätig ist, hat im Rahmen des so genannten Auskunftsverfahrens (interpello) eine Anfrage an die Finanzverwaltung in Rom gestellt, um Klarheit über den Einbehalt der Quellensteuer auf die Fahrzeugmieten zu erlangen. Die aufgeworfenen Zweifel betreffen im Allgemeinen den Einbehalt der Quellensteuer auf die Fahrzeugmieten. ...
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