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Aufwendungen für Lieferungen und Leistungen, die aus Steuerparadiesen bezogen werden, sind verpflichtend in der Steuererklärung getrennt auszuweisen. Bei Unterlassung geht die Abzugsfähigkeit verloren. Zusätzliche Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist der Nachweis einer der folgenden Voraussetzungen, der auf Anfrage der Finanzverwaltung vorzulegen ist: Der ausländische Lieferant muss im Steuer...
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