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Rom - Zum Jahresende - heuer bis Montag, 27. Dezember - ist die übliche MwSt-Vorauszahlung für Dezember bzw. das letzte Quartal 2010 zu leisten. Sie beträgt unverändert 88 Prozent; auch die übrigen Regeln sind gleich geblieben. Nachstehend zur Wiederholung in aktualisierter Fassung die wichtigsten Vorschriften zur Berechnung der Vorauszahlung. In einem nächsten Beitrag sollen die Besonderheiten b...
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