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Rom – Die Erhöhung des MwSt-Regelsatzes von 20 auf 21 Prozent hat in der Praxis trotz allem einige Probleme aufgeworfen, auch wenn die italienischen Vorschriften über den Zeitpunkt der Umsatzerbringung, auf den bekanntlich für die Festsetzung der MwSt-Satzes abzustellen ist, im Vergleich zu den Regeln in den anderen EU-Mitgliedstaaten eigentlich sehr einfach sind.
Die Grundregeln sind bekannt: Für...
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