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Rom/Bozen – Der römische Senat hat bei der Umwandlung des Dekretes zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einen Abänderungsantrag genehmigt, wonach Bürger anderer EU-Staaten vom Verbot der Bargeldzahlungen über 1.000 Euro in Hotels, Geschäften und ähnlichen Betrieben teilweise befreit werden, während das Verbot für Italiener aufrecht bleibt. In Zukunft soll – wenn die Normen in dieser Form auch von...
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