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Rom/Bozen - Am System der Beitragseinhebung hat sich grundsätzlich nichts geändert und an den Fälligkeiten auch nicht. Wohl aber müssen jene Versicherten, die selber eine Mehrwertsteuernummer haben, die F24-Einzahlungen in telematischer Form machen. Davon ausgenommen sind Gesellschafter und mitarbeitende Familienmitglieder, weil diese ja selbst keine Mwst-Nummer haben; sie kö;nnen weiterhin den F2...
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