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Rom - Die Umstrukturierung der Unternehmen, insbesondere die Einbringung von Betrieben in Gesellschaften, wird - nach den Änderungen durch die Tremonti-Reform 2004 - durch das Haushaltsgesetz neuerdings geändert (Art. 1 Abs. 46 u. 47 Ges. Nr. 244/2007). Im Wesentlichen geht es darum, dass die Einbringungen steuerlich grundsätzlich neutral sein sollen, wie die Fusionen und die Spaltungen. Abgeschaf...
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