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Turin – Die regionale Steuerkommission von Piemont (II. Grad) hat kürzlich ein interessantes Urteil in Sachen internationales Steuerrecht erlassen (Urteil Nr. 1778/4/2017; vgl. Il Sole – 24 Ore vom 12.2.2018). Es ging dabei um den unterlassenen Einbehalt der Quellensteuer auf Zinsen, die von einer nichtansässigen Gesellschaft der Gruppe gewährt wurden. Die Finanzverwaltung hat diese Unterlassung a...
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