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Rom – In den nächsten Wochen stehen zwei besondere Fristen an, für die aber immer noch die entsprechenden Vordrucke und die nötigen Anleitungen fehlen: Es handelt sich um die Meldung der Firmengegenstände, die von Gesellschaftern und Angehörigen verwendet werden, und um die Kunden- und Lieferantenliste. In beiden Fällen soll laut Ankündigungen der Finanzverwaltung eine Fristverlängerung gewährt we...
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