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Rom/Bozen - Das Finanzgesetz für das Jahr 2007 (Nr. 296/2006) sieht im Artikel 1, Absatz 779, vor, dass die Prämien für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle beim INAIL, die Handwerksunternehmen bezahlen müssen, für das Jahr 2007 verringert werden sollten. Aber erst mit großer Verspätung wurde kurz vor dem ersten Zahlungstermin Mitte Februar festgelegt, dass die Reduzierung drei Prozent ausmacht. ...
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