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Rom – Der Fristaufschub bis 20. Juli für die Zahlung der Einkommensteuern und der mit dieser Frist zusammenhängenden Zahlungen wurde heuer frühzeitig gewährt. Dies erfolgte mit einer Eilverordnung Ende Mai (Art. 6 DL Nr. 89/2026), deren Inhalt im Zuge der Umwandlung in eine vorherige Eilverordnung von Ende April übernommen wurde (Art. 1/sexies DL Nr. 63/2026). Für Freiberufler und Unternehmen, die...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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