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Rom – Werbefachleute werben in letzter Zeit in eigener Sache. Mit der Verordnung zum Nachtragshaushalt 2017 ist nämlich eine besondere Förderung für Werbekampagnen zugunsten von Unternehmen und Freiberuflern eingeführt worden (Art. 57-bis DL Nr. 50/2017). Der Steuerbonus gilt für diesbezügliche Investitionen ab der Steuerperiode 2018. Es müssen bis Ende Oktober noch Durchführungsbestimmungen erlas...
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