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Rom – Das Nationale Arbeitsinspektorat greift mit dem Rundschreiben Nr. 9/2019 erneut das spezielle Thema der Beitragskorrektheit des Arbeitgebers in Zusammenhang mit der Einhaltung von Kollektivverträgen auf – diesmal um die Tragweite einer früheren Aussage besser darzulegen (eine Antwort wirft in Italien gerne eine Reihe neuer Fragen auf). Es zeigt sich dabei erneut, wie kompliziert die Angelege...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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