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Rom - Eines der Probleme der Sommerverordnung 2009 (Art. 10 DL Nr. 78/2009) betrifft die neuen Einschränkungen bei der Verrechnung der MwSt-Guthaben von mehr als 10.000 Euro. Es geht dabei hauptsächlich um die zeitliche Anwendung: Laut Wortlaut der Bestimmung gilt sie ab 1. Juli 2009 und hätte somit auch die letzten Montag, 6. Juli fälligen Steuerzahlungen betroffen (für Unternehmen und Freiberufl...
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