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Ein Firmenwagen wurde 2003 um 30.000 Euro erworben (25.000 plus 5.000 MwSt) und dem Arbeitnehmer als Sachentlohnung bereitgestellt. Die Betriebskosten betragen jährlich 3.000 Euro, insgesamt für die vier Jahre 12.000 Euro (10.000 plus 2.000 MwSt). Beim Ankauf des Wagens wurde ein Zehntel der MwSt abgezogen (500 Euro); der nicht abgezogene Betrag beläuft sich also insgesamt auf 6.500 Euro (4.500 p...
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