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Aus Gründen der Vereinfachung wird eine Gruppe nur aus Mutter und Tochter angenommen. Die Tochter weist einen Verlust von 400 aus, der durch die Gruppenbesteuerung mit dem Gewinn der Mutter sofort verrechnet werden kann (siehe Kasten).
Ohne Gruppenbesteuerung hätte die Obergesellschaft einen steuerpflichtigen Gewinn von 2.500 ausgewiesen und eine Ires von 825 leisten müssen. Andererseits hätte die...
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