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Rom/Bozen – Italien ist bemüht, den Verwaltungsaufwand im Umgang mit den Unternehmen zu verringern. Mit einem Gesetzesdekret wurde deshalb im Jahr 2008 verfügt, dass neu gegründete Gesellschaften nur dann in das Firmenregister eingetragen werden, wenn sie nachweisen, dass sie über eine PEC-Adresse verfügen. Das Kürzel PEC steht für „Posta elettronica certificata“, was wörtlich übersetzt zertifizie...
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