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Rom – Um eine höhere Zustimmung zum Vorab-Vergleich für die Jahre 2025–2026 zu erzielen, wird auch diesmal – wie für den letzten Vorab-Vergleich 2024–2025 – die besondere freiwillige Berichtigung (eigentlich Steuernachlass) für die Steuerperioden 2019–2023 vorgesehen. Die Neuerung wird durch einen Abänderungsantrag zur steuerlichen Eilverordnung (DL Nr. 84 vom 17. Juni 2025) eingeführt, der in der...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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