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Rom - Mit der Umsetzung des MwSt-Paketes 2010 hat Italien ein zwingendes Reverse-Charge-Verfahren (Art. 17, Abs. 2, DPR 633/72) für die grenzüberschreitenden Dienstleistungen, aber auch für die Lieferungen mit Ort der Leistung in Italien eingeführt. Es müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Der Abnehmer bzw. der Dienstleistungsempfänger ist ein in Italien ansässiger Steuerpflichtiger, und
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