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Für Einzelunternehmen mit Sitz in bestimmten kleinen Berggemeinden wird ein Freibetrag von den Unternehmenseinkünften von 3.000 Euro gewährt. Die Erleichterung wurde mit dem Finanzgesetz 2003 gewährt (Art. 32 Abs. 4 Ges. Nr. 289/2002). Mit Rundschreiben (Nr. 23/E vom 10. Juni 2004) hat die Finanzverwaltung vor wenigen Tagen die begünstigten Berggemeinden aufgelistet. Sie enthält auch 16 Südtiroler...
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