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Bozen – Damit in Südtirol eine neue Rebfläche angelegt werden darf, müssen zwei vom Gesetzgeber festgelegte Dinge passen: Die Weinbautauglichkeit der vorgesehenen Fläche muss gegeben sein, und eine Pflanzgenehmigung muss erteilt werden.
Die strenge Reglementierung der Anbaufläche in ganz Europa ist eine Besonderheit des Weinsektors, die keine andere Anbaukultur kennt. Ihren Ursprung hat die Beschr...
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