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Rom - Ab 15. September (und bis 15. April 2010) besteht wieder die Möglichkeit, widerrechtlich im Ausland gehaltenes Vermögen mit einer Ersatzsteuer von 5 Prozent begünstigt zurückzuführen oder im Ausland zu legalisieren (sofern innerhalb der EU). Die Bestimmung stützt sich bekanntlich auf die dritte Auflage des sogenannten steuerlichen Schutzschildes, der mit der Sommerverordnung eingeführt worde...
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