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Für alle Güter der gleichen, homogenen Gruppe sind zwingend die gleichen Aufwertungskriterien anzuwenden. Als solche gelten die Regeln, nach welchen die Höhe der Aufwertung festgelegt wird. Es kann sich dabei z.B. um den Marktwert oder den restlichen Nutzungswert handeln, oder um einen Teilbetrag dieses Wertes (z.B. 80 Prozent des Nutzwertes). Unabhängig von den Aufwertungskriterien kann die Aufwe...
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