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Rom – Die italienische Finanzaufsichtsbehörde UIF hat in einer Pressemitteilung vom 2. September 2015 neue Hinweise über die Selbstanzeige erteilt. Sie betreffen im Wesentlichen sie sogenannten Verdachtsmeldungen (segnalazione di operazioni sospette).
Man hält nochmals fest, dass die Bestimmungen über die Selbstanzeige keine Auswirkungen auf die Vorschriften zur Geldwäsche haben bzw. dass diesbezü...
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