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Wer gegen seinen Nachbarn prozessiert, weil dieser zehn Quadratmeter Grund unrechtmäßig besetzt hat, den Prozess gewinnt und dem Verlierer anschließend den Grund schenkt, setzt sich dem Verdacht aus, nicht ganz bei Trost zu sein. Genau so hat sich die Landesregierung zuletzt im Streit um die „Putzpflichten“ der Kindergartenhelferinnen verhalten. Bei Trost sind unsere Volksvertreter aber doch, und ...
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