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Rom – Die Finanzverwaltung hat mit Entscheid (Nr. 112/E vom 28. März 2008) restriktiv und in völlig unzureichender Weise eines der wichtigsten Probleme der Bauunternehmen behandelt: Es geht um die Lieferung von Wohnungen, die nach Ablauf von vier Jahren nach der Fertigstellung MwSt-frei sind; dies löst aber Einschränkungen beim Vorsteuerabzug aus (allgemeiner Pro-rata-Satz; Art. 19 Abs. 5 MwStG) u...
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