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Das Münchner Unternehmen S vertreibt Telefonanlagen weltweit und lässt einige in Italien von IT herstellen. Diese werden dann von dort aus im Auftrag von S an die Endabnehmer versendet. Die Lieferungen von IT an S mit Bestimmungsort in einem anderen EU-Staat sind innergemeinschaftliche Lieferungen, jene von IT an S mit Bestimmung Italien steuerpflichtig. Lösung bis 31.12.2009: IT rechnet die Liefe...
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