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Rom – Anfang März ist die Eilverordnung (DL Nr. 16 vom 6. März 2014) erlassen worden, die bereits von der vorherigen Regierung vorbereitet worden ist. Die wichtigsten Maßnahmen aus steuerlicher Sicht betreffen im Wesentlichen einige Korrekturen zum Stabilitätsgesetz 2014: Immobiliensteuer IMU und TASI: Beschränkt für 2014 können die Gemeinden die Gemeindeimmobiliensteuern IMU und TASI um bis zu 0,...
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