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Rom – Die Regierung hat letzten Freitag die erwartete Eilverordnung erlassen (DL Nr. 38 vom 27. März 2026), mit welcher verschiedene Korrekturen am Haushaltsgesetz 2026 (Ges. Nr. 199/2025) vorgenommen werden. Die enthält auch die höchst unzufriedene Lösung für die Unternehmen, welche aufgrund der ungenügenden Haushaltsmittel von den Investitionsbeihilfen laut Transitionsplan 5.0 ausgeschlossen wor...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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